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Weiternutzung Kirchengebäude in Wehe

Liebe Weherinnen und Weher,

im September 2022 hat die Kirchengemeinde Rahden den Beschluss gefasst, die Weher Kirche zum 31.12.2024 zu schließen.

Um weiterhin Trauerfeiern in unserer Ortschaft zu ermöglichen, hat der Rat der Stadt Rahden in 2024 beschlossen, das ehem. Kirchgebäude übergangsweise zu mieten. Dieser Mietvertrag wurde jetzt zum 31.08.2026 gekündigt. Stand heute wird somit ab dem 1. September 2026 das ehem. Weher Kirchgebäude endgültig geschlossen. Als zentraler Ort für Trauerfeiern steht ab dann nur noch die Kapelle auf dem Rahdener Friedhof zur Verfügung.

Beim Ortsgespräch am 11. Mai 2026 im Dorfgemeinschaftshaus wurde vereinbart, dass es zur Weiternutzung des ehem. Weher Kirchgebäudes eine Umfrage unter den Weher Bürgerinnen u. Bürgern geben soll. Neben Trauerfeiern werden weitere kirchliche Veranstaltungen, wie z.B. Taufen oder (Grüne/Silberne/Goldene) Hochzeiten lt. Aussage von Pastor Klaus-Hermann Heucher nicht möglich sein.

Der Weiterbetrieb kann nur durch die Weher Dorfgemeinschaft erfolgen. In welcher Organisationsform das bei einem positiven Votum konkret erfolgen kann, wird erst im 2. Schritt festgelegt werden. Im 3. Schritt können dann die Übernahmekonditionen mit der Rahdener Kirchengemeinde und dem Landeskirchenamt in Bielefeld ausgehandelt werden.

Voraussetzung für die Schritte 2 und 3 ist aber, dass überhaupt ein grundsätzliches Interesse bei einer signifikanten Anzahl an Weher Bürgerinnen u. Bürgern an einer weiteren Nutzung des ehem. Weher Kirchgebäudes besteht. Und das generationsübergreifend.

Zur Information: In den vergangenen 5 Jahren haben in Wehe pro Jahr durchschnittlich 17 Trauerfeiern stattgefunden.

Wir würden uns freuen, wenn Ihr Euch zahlreich an der Befragung beteiligt. Den Flyer findet Ihr hier zum Download: Abfrage Weiternutzung Weher Kirche

Der ausgefüllte Fragebogen kann an folgenden Stellen bis zum 30.07.2026 abgegeben werden: Landmarkt Wiegmann (Zur Bockwindmühle 30), Ludewigs Landhaus (Barler Str. 17), Lohnunternehmen Grundmann (Langenhorst 4) oder Friedrich Strümpler (Heckenweg 9). 

Teilnehmen können Weher Bürgerinnen und Bürger, die das 16. Lebensjahr vollendet haben sowie Bürgerinnen und Bürger anderer Ortschaften, sofern sie sich aktiv einbringen wollen. 

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