Was macht eigentlich ein Ortsvorsteher?
Was macht eigentlich ein Ortsvorsteher?
Ortsvorsteher vertreten den Ortsteil, für den sie gewählt werden. Sie sind also die Stimme des Ortsteils gegenüber Rat und Verwaltung.
Aufgabe der Ortsvorsteher ist es, die Wünsche und Anliegen der Einwohner des Ortsteiles gegenüber dem Rat und der Verwaltung zu vertreten. Im Rahmen dieser Aufgabe sind sie jederzeit berechtigt und verpflichtet, Wünsche, Anregungen und Beschwerden aus ihrer Ortschaft aufzugreifen und an den Rat oder an den Bürgermeister weiterzugeben. Sie sind somit Bindeglied zwischen Ortsteil und Stadtrat. Zudem sind in der Stadt Rahden die Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher vom Bürgermeister auch mit der Wahrnehmung repräsentativer Aufgaben betraut (Überbringung von Geburtstagsgrüßen, Besuch von Vereinsfeiern und Ähnliches).
Ortsvorsteher sind somit wichtige Ansprechpartner und zugleich Kontaktpersonen zwischen den Einwohnern des Ortsteiles und der Politik bzw. Verwaltung.
Ortsvorsteher nehmen ihre Aufgaben ehrenamtlich und in ihrer Freizeit wahr. Ortsvorsteher ist also kein Beruf und keine hauptamtliche Arbeit, sondern eine ehrenamtliche Tätigkeit.
Grundsätzlich können Ortsvorsteher in Städten und Gemeinden, die aus mehreren Ortsteilen bestehen, als Vertreter des Ortes gewählt werden.
Voraussetzung ist, dass Sie in dem Ort wohnen, für den Sie gewählt werden. Ferner müssen Sie dem Stadt-/Gemeinderat angehören oder ihm angehören können, also das passive Kommunalwahlrecht besitzen. Ortsvorsteher müssen keiner Partei angehören!
Der Stadt- oder Gemeinderat hat bei der Wahl der Ortsvorsteher die Stimmenverhältnisse der Parteien im jeweiligen Ort zu berücksichtigen.
Das bedeutet: Die Partei, die bei der Wahl des Stadt- oder Gemeinderates in der jeweiligen Ortschaft die meisten Stimmen erhalten hat, benennt den Kandidaten, der anschließend vom Rat gewählt wird.
Kennen Sie unseren Ortsvorsteher in Wehe? Hier finden Sie eine kurze Vorstellung von Ihm: Ortsvorsteher Heinrich Grundmann