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Osterfeuer

In Rahmen von Verhandlungen, zwischen den Ortsvorstehern der einzelnen Rahdener Ortschaften und der Verwaltung der Stadt Rahden, konnte in diesem Jahr eine praktikable Wiedereinführung von den beliebten Osterfeuern erreicht werden. Jedoch nicht in dem ursprünglichen Ausmaße wie früher! Es konnte sich darauf verständigt werden, dass eine kontrollierte Anzahl an sogenannten „Brauchtumsfeuern“ in den jeweiligen Ortschaften unter entsprechenden Auflagen durchgeführt werden dürfen.

Ausschließlich naturbelassenes und trockenes Holz darf verbrannt werden! Grünschnitt oder Gartenabfälle dürfen keine Anwendung finden und sind gem. den Vorgaben des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes  (KrW-/AbfG) zu entsorgen.

Das OVG NRW hat in einem Beschluss vom 07.04.2004 sog. Brauchtumsfeuer wie folgt definiert:

Brauchtumsfeuer sind Feuer, deren Zweck nicht darauf gerichtet ist, pflanzliche Abfälle durch schlichtes Verbrennen zu beseitigen. Brauchtumsfeuer dienen der Brauchtumspflege und sind dadurch gekennzeichnet, dass eine in der Ortsgemeinschaft verankerte Glaubensgemeinschaft, Organisation oder ein Verein das Feuer unter dem Gesichtspunkt der Brauchtumspflege ausrichtet und das Feuer im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung für jedermann zugänglich ist. Hierzu gehören z. B. Osterfeuer, Martinsfeuer.

Die Regelungen in einer ordnungsbehördlichen Verordnung könnten sich wie folgt darstellen:

  • Brauchtumsfeuer sind vor ihrer Durchführung bei der örtl. Ordnungsbehörde anzuzeigen
  • Die Anzeige muss folgende Angaben enthalten:
    1. Name und Anschrift der verantwortlichen Personen, des Vereins
    2. Alter der verantwortlichen Personen
    3. Beschreibung des Abbrennortes (ggf. Lageplan)
    4. Entfernung des Feuers zu baulichen Anlagen (min. 100 m) und zu Verkehrsflächen (min. 50 m)
    5. Höhe des zu verbrennenden, aufgeschichteten Pflanzenmaterials
    6. getroffenen Vorkehrungen zur Gefahrenabwehr (Feuerlöscher etc.)

…diese Auflistung ist nicht abschließend

Interessierte Veranstalter können sich mit unserem Ortsvorsteher, Sven Reimers (ortsvorsteher@wehe-aktiv.de oder 0175/4116996), in Verbindung setzen. Anschließend sind die Brauchtumsfeuer von dem Veranstalter bei der Stadtverwaltung Rahden, durch ein eigens hierfür entworfenes Antragsformular, anzuzeigen. 

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