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Die Urkunde

Die Urkunde

Ereignis-Datum: 4. Juli 1243

Quelle: Buch „750 Jahre Wehe Chronik eines Dorfes“ von Dietrich und Heike Buschmann

Aus einer Urkunde vom 07.04.1243 geht hervor, dass der Ritter „Helenbert von Manen“ ein Gebäurde in der Bauerschaft Husen an das Kloster Levern verkauft hat. In weiteren Urkunden aus den Jahren 1274 und 1329 wird zum ersten Mal der Ort Wehe als „Rodesweden in parochia de Roden“ genannt, das den Ort Wehe benennt. In einer Hoyaer Urkunde von 1530, kommt ein „Weden im Amt Depenouwe“ vor. Einige Höfe gehörten zum Amt Diepenau und waren dort Lehnspflichtig. Mit dem „Zehnten“ zu Wehe wurde 1624 „Eckhard von Nagel“ zu Petershagen belehnt.

Im Jahre 1624 wurde er „mit den Lehnstücken im Amt Rahden und Petershagen, welche vorher die von Münchhausen inne gehabt und durch Absterben Levins von Münchhausen erledigt waren, belehnt unter anderen mit dem Zehnten zu Wehe“. Aus dieser Belehnung ist vielleicht der Rückschluss zu ziehen, dass die von Münchhausen die Vorbesitzer dieses Burgmannshofes waren.

„Noch 1669 tragen die von Nagel den Zehnten zu Wehe im Amt Rahden und Länderei, so zum Burglehn in Petershagen gehörig sind, zu Lehn“.

1766 gehörte er den von Dankelmann, 1784 dem Amtsrat Borries, und dort hieß es: „welcher die dazugehörigen Ländereien, Wiesen, Kämpe, Gärten sowie den Zehnten in Wehe und Husen im Amt Rahden zu Lehn trug“.

In der Kirchenmatrikel von 1733 wird erwähnt: „eine Kapelle in Wehe, welche jetzt nicht mehr vorhanden ist“.

Der „Zehnt“ war eine Steuer, und zwar der zehnte Teil der Ernte und jeweils das zehnte geborene Kalb, Fohlen, Ferkel etc., das an den Lehnsherrn abgegeben werden musste. Diese Steuern wurden in einer „Zehntscheune“ eingezogen und dort bis zu ihrem Abtransport gelagert. Eine Zentscheune stand auf dem Grundstück von Schwarze Nr. 10 (Lücken) in Husen.

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